Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1 · Stand 1. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Biber DPP“ (nachfolgend „Plattform“) zwischen der
BCCM Inkubator GmbH
Bahnhofstraße 32
09648 Mittweida
Amtsgericht Chemnitz, HRB 36502
vertreten durch Dr. Volker Wannack und Michael Meisel
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande. Der Kunde versichert mit der Registrierung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien über die Plattform.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform dient der Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Produktpässe.
(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung der Software zur dauerhaften Nutzung findet nicht statt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
(3) Der Vertrag ist ein Mietvertrag über die Bereitstellung der Plattform. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder regulatorischen Erfolg.
(4) Der Anbieter schuldet weder die Erstellung noch die inhaltliche Prüfung der vom Kunden eingegebenen Produkt- und Lieferkettendaten. Insbesondere schuldet der Anbieter keine Prüfung darauf, ob die vom Kunden erstellten Produktpässe den für die Produkte des Kunden geltenden regulatorischen Anforderungen genügen.
(5) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung. Hinweise, Vorlagen, Schemata, Prüfregeln und Dokumentationen innerhalb der Plattform sind unverbindliche Hilfestellungen und ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung durch den Kunden.
(6) Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (Plan) sowie aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen und Produktdemonstrationen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Leistungspakete stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot in Textform bestätigt oder den Zugang zur Plattform freischaltet.
(3) Der Kunde bestätigt bei der Registrierung die Geltung dieser AGB und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Anbieter dokumentiert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung.
(4) Die für den Kunden handelnde natürliche Person versichert, zur Abgabe der Erklärung bevollmächtigt zu sein.
§ 4 Leistungsumfang, Weiterentwicklung, Vorabfunktionen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Beabsichtigt der Anbieter, eine Funktion ersatzlos zu streichen, die für den vertraglich geschuldeten Leistungszweck wesentlich ist, kündigt er dies mindestens 30 Tage im Voraus in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
(3) Als Vorabfunktion, Beta, Preview oder Testumgebung gekennzeichnete Leistungen werden unentgeltlich und ohne Gewährleistung bereitgestellt. Für sie gelten weder eine Verfügbarkeitszusage noch die Regelungen zu Datenexport und Löschfristen. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen und darin gespeicherte Daten jederzeit löschen. Eine Nutzung für Produktivdaten oder für die Erfüllung regulatorischer Pflichten ist nicht gestattet. Die Haftung des Anbieters richtet sich insoweit nach § 15, jedoch beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die in § 15 Absatz 1 genannten Fälle.
(4) Der Anbieter kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums, an dem die Plattform betrieben wird.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten geplanter Wartung nach Absatz 3, Zeiten höherer Gewalt im Sinne des § 16, Störungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, Störungen der Internetverbindung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters sowie Störungen bei Vorleistern des Anbieters, die der Anbieter trotz zumutbarer Maßnahmen nicht abwenden kann.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen kann der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.
(4) Weitergehende Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszusagen bestehen nur, soweit sie in einer gesonderten Vereinbarung über Servicelevel ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 6 Zugangsdaten und Nutzer
(1) Die Nutzung setzt die Einrichtung eines Arbeitsbereichs (Workspace) voraus. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und hält diese aktuell.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
(3) Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die von ihm angelegten Nutzerkonten vorgenommen werden. Dies gilt auch für Nutzerkonten, die der Kunde für Beschäftigte seiner Lieferanten oder sonstiger Dritter anlegt oder anlegen lässt (Lieferantennutzer). Lieferantennutzer sind Nutzer des Kunden und begründen kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, Kontakt- und Beschäftigtendaten von Lieferanten und sonstigen Dritten in die Plattform einzugeben und diesen Zugang zur Plattform zu gewähren, und dass er die betroffenen Personen im erforderlichen Umfang informiert hat.
(5) Der Kunde verpflichtet seine Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB.
§ 7 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm eingestellten Daten und Dokumente, insbesondere für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit, sowie für die Einhaltung der für seine Produkte geltenden regulatorischen Anforderungen.
(2) Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten zu verfügen.
(3) Der Kunde unterlässt es insbesondere,
- die Plattform in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt,
- Schadsoftware einzubringen oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen,
- Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder zu testen, ohne dass der Anbieter dem vorher in Textform zugestimmt hat,
- die Plattform über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus zu belasten oder automatisiert in einem Umfang abzurufen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb beeinträchtigt,
- die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht nach § 69d und § 69e UrhG zwingend gestattet ist,
- Dritten die Nutzung der Plattform zu ermöglichen, soweit dies nicht nach § 6 Absatz 3 zulässig ist.
(4) Verstößt der Kunde erheblich gegen Absatz 1 bis 3 oder befindet er sich mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise sperren. Der Anbieter kündigt die Sperrung vorher an und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Bei Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb der Plattform kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt während einer von ihm zu vertretenden Sperrung bestehen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab.
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU an Unternehmer gilt das Reverse-Charge-Verfahren; der Kunde teilt hierfür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und informiert den Anbieter unverzüglich über deren Wegfall.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (Plan). Eine mengenabhängige Abrechnung nach der Zahl der Produktpässe findet nicht statt; die Pläne begrenzen die Zahl der Produktpässe nicht. Öffentliche Abrufe veröffentlichter Produktpässe durch Endnutzer, Behörden oder sonstige Dritte werden nicht gesondert berechnet. Ein Basis-Onboarding ist im Leistungspaket enthalten; darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere Migration, Integration und individuelle Anpassungen, werden gesondert vereinbart und vergütet.
(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abrechnungsperiode vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt elektronisch. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Der Anbieter kann die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anpassen, höchstens einmal in zwölf Monaten. Die Anpassung wird frühestens zum Ablauf einer laufenden Mindestlaufzeit wirksam; innerhalb einer laufenden Mindestlaufzeit bleiben die vereinbarten Preise unverändert. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
(7) Unentgeltlich bereitgestellte Leistungspakete kann der Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform ändern oder einstellen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(2) Ohne vereinbarte Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Ist eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von Beträgen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder wenn er trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung über eine hierfür vorgesehene Funktion der Plattform genügt.
(6) Bereits gezahlte Vergütung wird bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet. Bei einer vom Anbieter zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wird die auf den nicht genutzten Zeitraum entfallende Vergütung erstattet.
(7) Die Anwendung des § 545 BGB ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenexport, Löschung und Fortbestand veröffentlichter Produktpässe
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktion der Plattform in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herunterladen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Der Anbieter erstellt Sicherungen ausschließlich zum Zweck des Betriebs der Plattform und schuldet keine Datensicherung für den Kunden.
(3) Nach Beendigung des Vertrages bleibt die Exportfunktion für 30 Tage abrufbar. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiter aufbewahren muss oder darf.
(4) Veranlasst der Kunde die Löschung seines Arbeitsbereichs während der Vertragslaufzeit, endet der öffentliche Abruf seiner Produktpässe sofort. Die endgültige Löschung erfolgt nach Ablauf von 30 Tagen; innerhalb dieser Frist kann die Löschung widerrufen und ein Export vorgenommen werden.
(5) Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass ihn als Wirtschaftsakteur gesetzliche Pflichten treffen können, digitale Produktpässe über einen bestimmten Zeitraum verfügbar zu halten und eine Sicherungskopie über einen unabhängigen Dienstleister bereitzustellen, unter anderem nach der Verordnung (EU) 2024/1781 und der Verordnung (EU) 2023/1542. Mit Beendigung des Vertrages oder mit der Löschung des Arbeitsbereichs endet die Bereitstellung der Produktpässe durch den Anbieter. Der Kunde hat rechtzeitig vor Vertragsende für die weitere Verfügbarkeit zu sorgen, insbesondere durch Export und Übernahme oder Migration zu einem anderen Anbieter. Der Anbieter bietet hierfür gesondert vergütete Leistungen zur Weiterführung veröffentlichter Produktpässe an. Für regulatorische Folgen einer vom Kunden veranlassten Beendigung oder Löschung haftet der Anbieter nicht.
§ 11 Rechte an der Plattform, Kundendaten, Referenzen
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, Dokumentation, Marken und Kennzeichen stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte als die in § 2 Absatz 2 genannten.
(2) An den vom Kunden eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Der Anbieter erhält ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist, insbesondere zur Speicherung, Vervielfältigung, Verarbeitung und, soweit vom Kunden veranlasst, zur Veröffentlichung.
(3) Der Anbieter verkauft die Produktdaten des Kunden nicht, verwendet sie nicht für eigene Zwecke außerhalb der Vertragserfüllung und verarbeitet sie nicht über das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß hinaus.
(4) Der Anbieter darf Nutzungs-, Betriebs- und Produktdaten in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Lieferanten oder einzelne Produkte zulässt, zum Betrieb, zur Absicherung, zur Fehleranalyse und zur Weiterentwicklung der Plattform verarbeiten. Eine Veröffentlichung solcher Auswertungen, insbesondere in Form von Vergleichen, Benchmarks oder Ranglisten, erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden in Textform. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
(5) Überlässt der Kunde dem Anbieter Verbesserungsvorschläge oder Rückmeldungen, darf der Anbieter diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung der Plattform verwenden.
(6) Der Anbieter darf Namen und Logo des Kunden als Referenz nennen, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrages und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die Dritten entsprechend verpflichtet sind.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.
(3) Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und für drei Jahre nach dessen Beendigung fort. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Informationen zu Verarbeitungen, die der Anbieter als Verantwortlicher vornimmt, enthält die Datenschutzerklärung.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten an den Anbieter berechtigt ist.
§ 14 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Plattform im Rahmen des § 4 und des § 5.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 15.
(4) Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme nach § 536a Absatz 2 BGB besteht nur, wenn er dem Anbieter zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 10 Absatz 2 erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus den in Absatz 1 genannten Fällen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und behördliche Anordnungen, Streiks, Energie- und Netzausfälle sowie großflächige Störungen des Internets, jeweils soweit sie nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei behördlichen Anordnungen, bei technischen Weiterentwicklungen der Plattform, bei der Einführung neuer Funktionen oder zur Behebung von Regelungslücken.
(2) Nicht nach Absatz 1 geändert werden können die Hauptleistungspflichten der Parteien sowie die Vergütung; für die Vergütung gilt § 8 Absatz 6.
(3) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei gesondert auf die Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Widerspruchsrecht hin.
(4) Der Kunde kann der Änderung bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten zulässigen ordentlichen Kündigungstermin kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen.
§ 18 Übertragung des Vertrages
(1) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Anbieter kündigt dies mindestens 30 Tage im Voraus in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen.
(2) Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit; im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.