Live-Demo
So sieht der fertige Produktpass aus.
Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
Batteriepass ansehenSegment
Batterien für leichte Verkehrsmittel brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass, unabhängig von der Kapazität. Was Akku- und Fahrradhersteller jetzt vorbereiten müssen.
Noch 25 Wochen bis zum Stichtag am 18. Februar 2027 für den Batteriepass.
Hersteller von Antriebs- und Akkusystemen sowie Fahrradhersteller, die komplette Pedelecs in Verkehr bringen. LV-Batterien sind unabhängig von der Kapazität passpflichtig. Die 2-kWh-Schwelle gilt ausschließlich für Industriebatterien.
Wer sich in diesem Segment für nicht betroffen hält, hat meistens dieselbe Zahl im Kopf: 2 kWh. Diese Schwelle gilt nur für Industriebatterien. Für Batterien leichter Verkehrsmittel gilt sie nicht.
Die deutsche Fassung der Verordnung nennt sie LV-Batterien, im englischen Sprachgebrauch heißen sie LMT. Gemeint sind Batterien für Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, E-Roller und vergleichbare Fahrzeuge. Ein 500-Wh-Pedelec-Akku liegt weit unter 2 kWh und ist trotzdem ab dem 18. Februar 2027 passpflichtig.
Dass die beiden Begriffe in deutschsprachigen Beiträgen ständig vermischt werden, trägt zu der verbreiteten Fehleinschätzung bei.
In diesem Markt sitzen typischerweise zwei Unternehmen an derselben Batterie: der Antriebs- beziehungsweise Systemhersteller und der Fahrradhersteller, der das komplette Pedelec verkauft.
Die Pflicht liegt bei dem Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Das kann je nach Konstellation unterschiedlich ausfallen:
Wird der Akku separat als Ersatz- oder Zweitakku verkauft, ist derjenige verantwortlich, der ihn in Verkehr bringt. Wird er als Teil eines Komplettrades ausgeliefert, ist die Zuordnung nicht in jedem Fall offensichtlich und hängt von der vertraglichen Gestaltung sowie der Marke auf dem Produkt ab.
Klären Sie das mit Ihrem Vertragspartner schriftlich, und zwar bevor der Termindruck da ist. Eine ungeklärte Zuständigkeit ist in diesem Segment das wahrscheinlichste Szenario dafür, dass im Februar 2027 niemand einen Pass hat.
Anders als in vielen Industriesegmenten wechselt hier jährlich das Portfolio. Neue Modelljahre, neue Akkuvarianten, wechselnde Systempartner.
Der Batteriepass ist deshalb kein Projekt mit Abschlussdatum, sondern ein Prozess, der jeden Modellwechsel begleiten muss. Wer die Umsetzung als einmalige Aktion plant, baut sich für 2028 dieselbe Arbeit noch einmal auf.
Praktische Konsequenz für die Lösungsauswahl: Das Anlegen einer neuen Akkuvariante muss von Ihrem Produktmanagement erledigt werden können, ohne dass ein Dienstleister ein Datenmodell anfasst.
Der Pass wird je Einzelbatterie ausgestellt. Viele Hersteller in diesem Markt serialisieren sauber auf Fahrzeugebene, bei der Batterie hört die Durchgängigkeit aber häufig auf, insbesondere wenn der Akku zugekauft wird.
Prüfen Sie früh, ob Ihre Nummernsysteme bis dorthin reichen und ob die Seriennummer des Akkus in Ihren Systemen mit dem ausgelieferten Fahrzeug verknüpft ist. Das ist Vorarbeit, die nichts mit Software zu tun hat, aber lange dauern kann.
Der Aftermarket ist in diesem Segment groß, und Akkus werden häufig gefälscht oder unsachgemäß nachgebaut. Ein am Produkt angebrachter, überprüfbarer Pass macht sichtbar, ob ein Akku tatsächlich aus Ihrer Fertigung stammt.
Für Händler, Werkstätten und Endkunden ist das ein handfestes Sicherheitsargument, und für Sie ein Nebeneffekt einer Pflicht, die Sie ohnehin erfüllen müssen.
Jetzt bis Oktober 2026: Zuständigkeit mit dem Systempartner oder Fahrradhersteller schriftlich klären, betroffene Akkuvarianten auflisten, Anfragen zur Zellherkunft und zu CO₂-Daten stellen.
Oktober bis Dezember 2026: Datenmodell für die Varianten aufsetzen, Verifizierung im EU-DPP-Register, Serialisierung bis auf Akkuebene herstellen.
Januar 2027: Testbetrieb, Datenträger am Akkugehäuse, Abstimmung mit Handel und Werkstätten.
Beachten Sie, dass die Modelljahrplanung für 2027 in vielen Häusern bereits läuft. Die Entscheidung über den Datenträger am Gehäuse sollte in diese Planung einfließen und nicht danach fallen.
Mein Akku hat nur 500 Wh. Bin ich trotzdem betroffen? Ja. Für LV-Batterien gibt es keine Kapazitätsschwelle.
Wir bauen Fahrräder, nicht Akkus. Betrifft uns das? Möglicherweise. Entscheidend ist, wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Klären Sie das vertraglich mit Ihrem Systemlieferanten.
Gilt das auch für Ersatzakkus? Ja, ab dem Stichtag für alle neu in Verkehr gebrachten LV-Batterien.
Was ist mit Akkus, die schon im Markt sind? Für Batterien, die vor dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht wurden, entsteht keine rückwirkende Passpflicht.
Live-Demo
Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
Batteriepass ansehenPreise
Unbegrenzte Produktpässe in jedem Paket. Die Registrierung im EU-DPP-Register ist im Onboarding enthalten. Individuelle Integrationen und On-Premise-Betrieb auf Anfrage.
Erste Schritte
Sehen Sie sich einen Beispiel-Pass live an, ohne Registrierung, oder vereinbaren Sie ein 30-minütiges Gespräch, um die komplette Plattform in Aktion zu sehen.