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So sieht der fertige Produktpass aus.
Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
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Stationäre Batteriespeicher über 2 kWh brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass. Was Hersteller und Importeure von Heimspeichersystemen jetzt vorbereiten müssen.
Noch 25 Wochen bis zum Stichtag am 18. Februar 2027 für den Batteriepass.
Hersteller und Importeure stationärer Batteriespeicher über 2 kWh. Das trifft praktisch jedes Heimspeichersystem am Markt. Die Pflicht liegt bei dem Unternehmen, das das fertige System in der EU in Verkehr bringt, auch wenn Zellen und Module zugekauft sind.
Der häufigste Einwand in Gesprächen mit Speicherherstellern lautet: „Wir bauen doch keine Industriebatterien." Doch, tun Sie. Die Batterieverordnung kennt keine eigene Kategorie für Heimspeicher. Stationäre Batteriespeichersysteme fallen unter die Industriebatterien, und über 2 kWh sind sie passpflichtig.
Ein 5-kWh-Einsteigerspeicher liegt darüber. Ein 10-kWh-System ohnehin. Die Schwelle ist in diesem Segment praktisch bedeutungslos, weil sie kein am Markt relevantes Produkt ausnimmt.
Zwei Dinge machen Heimspeicher zu einem der zeitkritischeren Fälle.
Serienproduktion in hoher Stückzahl. Der Pass wird je Einzelbatterie ausgestellt, nicht je Modell. Wer im Jahr 8.000 Systeme ausliefert, braucht 8.000 Pässe mit individueller Kennung, jeweils verknüpft mit der tatsächlich verbauten Zellcharge. Das ist kein Dokumentenproblem, sondern eine Frage der Anbindung an die Fertigung.
Modulare Systeme. Erweiterbare Speicher, bei denen der Kunde später Kapazität nachrüstet, werfen die Frage auf, was genau die Batterie im Sinne der Verordnung ist: das Gesamtsystem oder das einzelne Modul. Klären Sie diese Einordnung früh, sie entscheidet über die Anzahl der Pässe und über den Aufwand im Aftermarket.
In diesem Segment kommen die Zellen fast durchgängig aus Asien. Damit liegen die Angaben, die im Pass die meiste Arbeit machen, außerhalb Ihres Unternehmens:
Der CO₂-Fußabdruck muss nach der EU-Methodik berechnet sein, nicht nach dem, was im Datenblatt des Lieferanten steht. Rezyklatanteile für Lithium, Kobalt und Nickel werden häufig zugesichert, aber nicht belegt. Die genaue Materialzusammensetzung gilt beim Zellhersteller als Geschäftsgeheimnis, obwohl sie im Pass für Recycler und Behörden hinterlegt sein muss.
Für diese Anfragen brauchen Sie Vorlauf. Rechnen Sie mit Monaten, nicht mit Wochen, und beginnen Sie damit unabhängig von der Softwareauswahl. Wie sich sensible Angaben kontrolliert zugänglich machen lassen, ohne sie zu veröffentlichen, steht auf unserer Seite zum Batteriepass unter den drei Zugriffsebenen.
Ein Punkt, den Sie in diesem Segment anders bewerten sollten als andere Hersteller: Der QR-Code am Speicher wird gescannt. Von Installateuren bei der Inbetriebnahme, von Endkunden aus Neugier, von Handwerkern bei der Wartung.
Die öffentliche Passansicht ist damit ein Berührungspunkt zu Ihrer Marke, nicht nur ein Pflichtfeld. Wer dort eine saubere, verständliche Ansicht mit Rezyklatanteil und CO₂-Wert zeigt, hat ein Argument, das der Wettbewerb ab Februar 2027 ebenfalls liefern muss, aber nicht zwangsläufig gut liefert.
Wenn Sie zum 18. Februar 2027 liefern wollen, sieht ein realistischer Ablauf so aus:
Jetzt bis Oktober 2026: Betroffenheit je Produktlinie festhalten, Zuständigkeit benennen, Lieferantenanfragen an die Zellhersteller herausschicken.
Oktober bis Dezember 2026: Datenmodell aufsetzen, Verifizierung als Wirtschaftsakteur im EU-DPP-Register abschließen, Serialisierung an die Fertigung anbinden.
Januar 2027: Testläufe, Abstimmung mit Installationspartnern, Datenträger in der Produktion.
Wer die Lieferantenabfrage erst im Januar startet, wird den Termin nicht halten. Nicht wegen der Software, sondern weil die Antwort aus Asien nicht rechtzeitig kommt.
Ist ein 5-kWh-Heimspeicher wirklich betroffen? Ja. Stationäre Speicher zählen zu den Industriebatterien, und die Schwelle liegt bei 2 kWh.
Wir kaufen Module zu und bauen nur das System. Trifft uns die Pflicht? Wenn Sie das fertige System unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringen, ja. Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an die Zellfertigung.
Braucht jedes einzelne Gerät einen eigenen Pass? Ja, ein Pass je Einzelbatterie mit eigener Kennung.
Was ist mit Speichern, die wir bereits ausgeliefert haben? Die Pflicht gilt für das Inverkehrbringen ab dem Stichtag. Bestandsgeräte sind davon nicht rückwirkend erfasst.
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Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
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