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So sieht der fertige Produktpass aus.
Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
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Wer Batterien aus Drittländern in die EU einführt, trägt die vollen Herstellerpflichten. Was Importeure bis zum 18. Februar 2027 aufbauen müssen, ohne direkten Zugriff auf die Fertigungsdaten.
Noch 25 Wochen bis zum Stichtag am 18. Februar 2027 für den Batteriepass.
Unternehmen, die Batterien aus Drittländern erstmals in der EU in Verkehr bringen. Sie tragen die vollen Herstellerpflichten: Batteriepass, Registrierung im EU-DPP-Register und Verantwortung für Daten, auf die sie keinen direkten Zugriff haben.
Von allen betroffenen Rollen ist die des Importeurs die unangenehmste. Sie tragen die volle Verantwortung für Daten, die in einem Werk entstehen, das Ihnen nicht gehört, in einem Land, dessen Behörden die EU-Batterieverordnung nicht interessiert.
Die Pflicht knüpft an das erstmalige Inverkehrbringen in der EU an. Wenn Sie einführen, sind Sie derjenige, der den Pass schuldet. Der Verweis auf den Hersteller in China oder Korea entlastet Sie nicht.
Ohne gültigen Batteriepass darf die Ware ab dem 18. Februar 2027 nicht in Verkehr gebracht werden. Sie steht dann im Lager, bezahlt, aber nicht verkäuflich.
Zum Zoll: Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass Zollbehörden elektronisch prüfen können, ob ein importiertes Produkt über einen gültig registrierten Pass verfügt. Technisch ist das noch nicht scharf, weil die Verknüpfung des Registers mit dem EU-Zoll-Single-Window CERTEX erst innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten herzustellen ist. Der automatische Abgleich an der Grenze findet also zunächst nicht statt.
Verlassen Sie sich nicht darauf. Die materielle Pflicht gilt ab dem Stichtag vollständig, und die Marktüberwachungsbehörden prüfen unabhängig vom Zoll.
Was Sie brauchen, ist bekannt. Was fehlt, sind die Daten.
Der Hersteller schickt Ihnen ein Datenblatt. Darin steht die Kapazität, die Zellchemie, vielleicht ein Zertifikat. Was nicht darin steht: ein nach EU-Methodik berechneter CO₂-Fußabdruck, belegte Rezyklatanteile für Lithium, Kobalt und Nickel, die genaue Materialzusammensetzung, Herkunftsnachweise für kritische Rohstoffe, Demontageinformationen für Recycler.
Diese Angaben existieren beim Hersteller in der geforderten Form häufig gar nicht. Es geht also nicht darum, sie anzufordern, sondern darum, den Hersteller dazu zu bringen, sie zu erzeugen. Das ist ein Beschaffungsthema, kein IT-Thema.
Frühzeitig anfragen, schriftlich und strukturiert. Eine unspezifische Bitte um „Nachhaltigkeitsdaten" wird höflich ignoriert. Eine konkrete Feldliste mit Frist bekommt Antworten. Genau dafür ist unser Lieferantenportal gebaut: Der Hersteller füllt ein strukturiertes Formular in seiner Sprache aus, ohne dass bei ihm ein IT-Projekt entsteht.
Die Passfähigkeit in den Einkauf ziehen. Ihr wirksamstes Druckmittel ist das Bestellvolumen. Nehmen Sie die Datenlieferung in die nächste Rahmenvereinbarung auf, solange Sie noch verhandeln und nicht bitten. Wer erst im Januar 2027 fragt, verhandelt nicht mehr.
Lieferantenwechsel einplanen. In vielen Importstrukturen wechseln die Werke je Charge. Sie brauchen eine Zuordnung zwischen Sendung, Werk und ausgelieferter Einzelbatterie, sonst ist der Pass nicht belegbar.
Ein Hersteller außerhalb der EU kann einen Bevollmächtigten in der Union benennen, der bestimmte Pflichten übernimmt. Wenn Ihr Lieferant an einer geordneten EU-Präsenz interessiert ist, lohnt es sich, diese Möglichkeit anzusprechen. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Pflichten damit tatsächlich übergehen und welche bei Ihnen als Importeur bleiben, und lassen Sie sich das rechtlich bestätigen.
In der Mehrzahl der Fälle bleibt es dabei, dass Sie es selbst regeln müssen.
Jetzt bis Oktober 2026: Betroffene Artikel abgrenzen, strukturierte Datenanfrage an alle relevanten Hersteller herausschicken, Datenlieferung in laufende Verhandlungen aufnehmen.
Oktober bis Dezember 2026: Verifizierung als Wirtschaftsakteur im EU-DPP-Register abschließen, Datenmodell aufsetzen, eingehende Lieferantendaten prüfen und nachfassen.
Januar 2027: Testbetrieb, Kennzeichnung der Ware klären, Ablauf mit Spedition und Zollagenten abstimmen.
Der Vorlauf ist hier länger als in anderen Segmenten, weil jede Rückfrage über eine Zeitzone und häufig über eine Sprachbarriere läuft. Kalkulieren Sie mindestens zwei bis drei Iterationen mit jedem Hersteller ein.
Der Hersteller sitzt in China. Ist nicht er verantwortlich? Für den EU-Markt nicht. Wer die Batterie erstmals in der EU in Verkehr bringt, trägt die Herstellerpflichten. Das sind Sie.
Was passiert, wenn der Hersteller die Daten nicht liefert? Dann können Sie die betroffene Ware ab dem Stichtag nicht in Verkehr bringen. Deshalb gehört die Datenlieferung in den Liefervertrag und nicht in eine Bitte per E-Mail.
Können wir die Registrierung im EU-Register auslagern? Ja, die Registrierungshandlungen sind an einen Dritten delegierbar. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. Details auf unserer Seite zum EU-DPP-Register.
Prüft der Zoll das ab Februar 2027? Die Rechtsgrundlage dafür besteht, die technische Verknüpfung mit CERTEX ist aber noch im Aufbau. Die Pflicht selbst gilt unabhängig davon in vollem Umfang.
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Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.
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Unbegrenzte Produktpässe in jedem Paket. Die Registrierung im EU-DPP-Register ist im Onboarding enthalten. Individuelle Integrationen und On-Premise-Betrieb auf Anfrage.
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