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Batteriepass für Stapler- und Traktionsbatterien

Traktionsbatterien über 2 kWh brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass, unabhängig von der Zelltechnologie. Was Hersteller und Konfektionierer jetzt vorbereiten müssen.

Noch 25 Wochen bis zum Stichtag am 18. Februar 2027 für den Batteriepass.

Wer ist betroffen

Hersteller und Konfektionierer von Traktionsbatterien über 2 kWh, PzS-Blei-Säure genauso wie LiFePO4. Wer Zellen und Trog zu einer fertigen Batterie zusammenbaut und unter eigenem Namen ausliefert, ist Inverkehrbringer und damit passpflichtig.

Typische Datenlücken

  • Hunderte Varianten aus Trogmaß, Spannung und Kapazität, jede braucht einen eigenen Pass
  • Bleirezyklatquote faktisch hoch, aber nicht dokumentiert
  • CO₂-Fußabdruck je Batterietyp nicht berechnet
  • Zell- und Plattenlieferanten wechseln chargenweise, ohne Zuordnung zur Auslieferung
  • Fertigungsdokumentation auf Papier oder in Excel
  • Regenerierte und getauschte Batterien im Zweitleben ohne Historie

Die Passpflicht knüpft an Kategorie und Kapazität an, nicht an die Zelltechnologie. Eine PzS-Blei-Säure-Batterie ist genauso betroffen wie ein Lithium-System. Wer davon ausgeht, dass ihn die Regulierung als Hersteller klassischer Traktionsbatterien nicht erreicht, liegt falsch.

Zur Größenordnung: Eine 48-V-Batterie mit 500 Ah liegt bei rund 24 kWh. Die 2-kWh-Schwelle wird in diesem Segment von praktisch jedem Produkt überschritten, auch von kleinen Batterien für Niederhubwagen.

Konfektionieren heißt Inverkehrbringen

Der zweite verbreitete Irrtum betrifft die Rolle. Viele Betriebe in diesem Markt sehen sich als Händler oder als Werkstatt, nicht als Hersteller.

Maßgeblich ist aber, wer die fertige Batterie unter eigenem Namen in der EU in Verkehr bringt. Wer Zellen einkauft, sie in einen Trog setzt, verschaltet, prüft und ausliefert, ist Inverkehrbringer. Das gilt auch dann, wenn weder Platten noch Zellen aus eigener Fertigung stammen. Wer ausschließlich fertige Batterien fremder Marken weiterverkauft, ist es nicht.

Prüfen Sie diese Einordnung, bevor Sie über Software nachdenken. Sie entscheidet darüber, ob Sie ab Februar 2027 überhaupt noch ausliefern dürfen.

Die Variantenvielfalt ist das eigentliche Problem

In kaum einem anderen Segment ist die Produktmatrix so breit. Trogmaße nach DIN und in Sonderabmessungen, 24 V bis 80 V, Kapazitäten über einen weiten Bereich, dazu kundenspezifische Anpassungen. Viele Betriebe führen mehrere hundert lieferbare Kombinationen.

Zwei Konsequenzen daraus:

Das Datenmodell muss die Varianz abbilden können. Ein Ansatz, der je Produktlinie eine eigene Konfiguration verlangt, skaliert hier nicht. Sinnvoll ist ein gemeinsames Schema mit variantenspezifischen Attributen.

Die Zuordnung zur Auslieferung muss stehen. Der Pass wird je Einzelbatterie ausgestellt und muss die tatsächlich verbaute Zell- oder Plattencharge widerspiegeln. Wenn die Fertigungsdokumentation auf Laufzetteln oder in Excel liegt, ist das der Punkt, an dem die Umsetzung tatsächlich Arbeit macht, nicht die Passerzeugung selbst.

Das Zweitleben ist eine Chance, kein Randfall

Regeneration, Zellentausch, Trogsanierung und Rücknahme sind in diesem Markt normales Geschäft. Der Batteriepass muss über den gesamten Lebenszyklus aktuell bleiben und bei Wiederaufbereitung oder Umnutzung fortgeschrieben werden. Erst mit dem Recycling erlischt er.

Das klingt zunächst nach zusätzlichem Aufwand. Praktisch bekommen Sie damit eine lückenlose Historie je Batterie, die heute in den meisten Betrieben nur in Köpfen und Serviceberichten existiert. Wer sie ohnehin aufbauen muss, kann sie für Wartungsverträge, Garantieabwicklung und Rücknahmelogistik nutzen.

Beim Blei sind Sie besser aufgestellt, als Sie denken

Ein Argument, das Sie im Pass sichtbar machen können: Die Rezyklatquote bei Blei ist in Europa faktisch sehr hoch, die geschlossenen Kreisläufe funktionieren seit Jahrzehnten. Was fehlt, ist nicht die Substanz, sondern der Nachweis.

Wenn Sie diese Angaben von Ihrem Plattenlieferanten strukturiert bekommen, steht am Ende ein Wert im Pass, der gegenüber Lithium-Wettbewerbern gut aussieht. Fordern Sie die Daten jetzt an, solange Sie in Ruhe nachfassen können.

Zeitplan

Jetzt bis Oktober 2026: Rolle klären (Inverkehrbringer ja oder nein), betroffene Produktgruppen abgrenzen, Anfragen an Zell- und Plattenlieferanten zu CO₂ und Rezyklatanteilen.

Oktober bis Dezember 2026: Variantenmodell aufsetzen, Verifizierung im EU-DPP-Register, Anbindung der Fertigungsdokumentation.

Januar 2027: Testbetrieb, Datenträger in der Produktion, Schulung im Vertrieb und Service.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Blei-Säure-Batterien? Ja. Die Verordnung unterscheidet nach Kategorie und Kapazität, nicht nach Zellchemie.

Wir bauen nur zusammen und kaufen alles zu. Sind wir betroffen? Wenn Sie die fertige Batterie unter eigenem Namen ausliefern, ja.

Was ist mit regenerierten Batterien? Der Pass muss bei Wiederaufbereitung aktualisiert werden. Für Batterien, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, entsteht keine rückwirkende Passpflicht.

Wir haben mehrere hundert Varianten. Ist das überhaupt beherrschbar? Ja, wenn Sie ein gemeinsames Schema mit variantenspezifischen Attributen nutzen statt jede Variante einzeln zu pflegen. Genau dafür ist die Modellebene im Pass vorgesehen.

Live-Demo

So sieht der fertige Produktpass aus.

Ein veröffentlichter Batteriepass, so wie ihn Käufer, Prüfstellen und Recycler sehen.

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Preise

2.500 € Onboarding, danach ab 119 € pro Monat.

Unbegrenzte Produktpässe in jedem Paket. Die Registrierung im EU-DPP-Register ist im Onboarding enthalten. Individuelle Integrationen und On-Premise-Betrieb auf Anfrage.

Erste Schritte

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