Biber DPP Backup

Die unabhängige Sicherungskopie für digitale Produktpässe.

Die Ökodesign-Verordnung verlangt, dass jeder digitale Produktpass zusätzlich über einen DPP-Dienstleister gesichert ist. Wir halten diese Kopie für Sie vor, unabhängig davon, mit welcher Plattform Sie Ihre Pässe erstellen.

  • EN 18221:2026
  • Lifecycle-API nach EN 18222
  • Zugriffsrechte bleiben erhalten
  • Hosting in Deutschland

Ein Pass muss länger leben als sein Aussteller.

Nach Art. 10 Abs. 4 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 muss der Wirtschaftsakteur beim Inverkehrbringen eines passpflichtigen Produkts eine Sicherungskopie des Produktpasses über einen DPP-Dienstleister bereitstellen.

EN 18221:2026 ist seit Juli 2026 als harmonisierte Norm im Amtsblatt zitiert und konkretisiert diese Pflicht: Der Pass und alle seine Änderungen werden zum Backup-Dienstleister repliziert, frühere Versionen bleiben archiviert, und der Pass bleibt erreichbar, auch wenn der Wirtschaftsakteur nicht mehr existiert.

Das EU-DPP-Register prüft bei der Registrierung, soweit einschlägig, den Link zur Sicherungskopie und speichert einen Verweis auf den DPP-Dienstleister (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 8).

Für Batteriepässe verlangt Art. 78 lit. e der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, dass der Pass verfügbar bleibt, auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der EU einstellt. Eine unabhängige Sicherungskopie ist der direkte Weg, das zu belegen.

Mehr zum Batteriepass

Was eine Sicherungskopie leisten muss

Vollständig

Der Pass und jede Änderung, mit allen früheren Versionen. So lässt sich auch Jahre später belegen, was zu welchem Zeitpunkt im Pass stand.

Geschützt

Was öffentlich ist, bleibt öffentlich. Was nur für Behörden, Prüfstellen oder Recycler bestimmt ist, bleibt auch in der Kopie auf diese Kreise beschränkt.

Übernahmebereit

Fällt der Aussteller oder sein Plattformanbieter aus, liefert die Sicherungskopie den Pass aus. Der Verweis im EU-Register zeigt dann auf uns.

Für wen

DPP-Anbieter und Plattformen

Ihre Kunden brauchen einen unabhängigen Backup-Dienstleister, und Sie können das nicht selbst sein. Wir sind der Backup-Partner hinter Ihrer Plattform: ein Rahmenvertrag, eine Anbindung über die standardisierte Lifecycle-API für alle Ihre Mandanten.

Hersteller mit eigener Lösung

Sie hosten Ihre Pässe selbst oder haben eine Eigenentwicklung. Wir übernehmen den Teil, den Sie selbst nicht leisten können: die Kopie außerhalb Ihres Unternehmens.

Hersteller mit anderem Plattformanbieter

Ihr Anbieter erstellt und veröffentlicht die Pässe, wir halten die unabhängige Kopie. Die Anbindung stimmen wir direkt mit Ihrem Anbieter ab.

Sie nutzen Biber DPP als Plattform? Dann sind wir nicht Ihre unabhängige Kopie. Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen einen Backup-Partner.

So funktioniert es

  1. 01

    Anbinden

    Ihr Primärsystem überträgt neue und geänderte Pässe über die Lifecycle-API nach EN 18222 an unseren Backup-Endpunkt.

  2. 02

    Sichern

    Jede Version wird unverändert mit Zeitstempel und Prüfsumme abgelegt. Die Zugriffsstufen übernehmen wir aus dem Original.

  3. 03

    Nachweisen

    Sie erhalten die Referenz für die Registrierung im EU-DPP-Register und einen Sicherungsnachweis für Ihre Dokumentation. Den maximal zulässigen Datenverlust legen wir vertraglich fest.

  4. 04

    Übernehmen

    Stellt der Aussteller oder sein Anbieter den Betrieb ein, liefern wir den Pass weiter aus. Öffentliche Angaben bleiben öffentlich, eingeschränkte nur für Berechtigte.

Was heute gilt und was noch kommt.

Die EU-Kommission plant für 2027 einen delegierten Rechtsakt mit Anforderungen an DPP-Dienstleister und einem Verfahren zur Konformitätsbewertung. Bis dahin gibt es weder eine Zertifizierung noch eine Zulassung für Backup-Dienstleister. Auch die Kriterien für die Liste verifizierter DPP-Dienstleister im EU-Register stehen noch aus. Wir richten den Dienst an EN 18221:2026 aus und passen ihn an, sobald der Rechtsakt vorliegt. Bestehende Verträge ziehen wir dabei mit.

Preise

Auf Anfrage. Für DPP-Anbieter mit Staffelung nach Mandanten.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Sicherungskopie?
Wenn für Ihr Produkt ein delegierter Rechtsakt nach der Ökodesign-Verordnung gilt, ja, ab dem Inverkehrbringen. Für Batteriepässe verlangt die Batterieverordnung, dass der Pass auch nach dem Ende des Wirtschaftsakteurs verfügbar bleibt. Die Sicherungskopie ist der direkte Weg dorthin.
Darf mein Plattformanbieter gleichzeitig das Backup halten?
Das ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen eine Trennung, weil eine Kopie beim selben Anbieter genau den Ausfall nicht absichert, gegen den sie schützen soll.
Muss ich Biber DPP als Plattform nutzen?
Nein. Das Backup ist ein eigenständiges Produkt und für Pässe gedacht, die mit einer anderen Lösung erstellt werden.
Welche Daten sichern Sie?
Den vollständigen Pass mit allen Versionen, einschließlich der eingeschränkt zugänglichen Angaben. Die Zugriffsstufen bleiben dabei erhalten.
Sind Sie ein zertifizierter DPP-Dienstleister?
Ein Zertifizierungsverfahren gibt es noch nicht. Es soll mit dem delegierten Rechtsakt für DPP-Dienstleister kommen, den die Kommission für 2027 plant. Bis dahin richten wir uns nach EN 18221:2026.
Wie lange bewahren Sie die Kopie auf?
So lange, wie das für Ihr Produkt geltende Recht die Verfügbarkeit des Passes vorschreibt. Die Dauer halten wir im Vertrag fest.
Ich bin DPP-Anbieter. Wie läuft die Zusammenarbeit?
Ein Rahmenvertrag und eine technische Anbindung für alle Ihre Mandanten. Ihre Kunden nennen uns bei der Registrierung als Backup-Dienstleister.

Stand: September 2026. Diese Darstellung ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung. Anforderungen an DPP-Dienstleister werden durch delegierte Rechtsakte konkretisiert und können sich ändern. Verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.

Ihre Sicherungskopie, unabhängig von Ihrer Plattform.

In 30 Minuten klären wir, wie Ihre Pässe zu uns kommen und was Sie für die Registrierung brauchen.