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Lucas Johns

Die 2-kWh-Schwelle gilt nicht für alle Batterien

Für welche Batterien die 2-kWh-Grenze der Batterieverordnung tatsächlich gilt und warum sich viele Hersteller von E-Bike-Akkus und Heimspeichern falsch einordnen.

  • Batteriepass
  • Batterieverordnung

„Unsere Akkus liegen weit unter 2 kWh, uns betrifft das nicht.“ Dieser Satz fällt in Gesprächen über den Batteriepass regelmäßig, und in etwa der Hälfte der Fälle ist er falsch.

Die 2-kWh-Schwelle aus der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist keine allgemeine Bagatellgrenze. Sie gilt für genau eine Kategorie.

Wofür die Schwelle gilt

Ab dem 18. Februar 2027 sind drei Batteriekategorien passpflichtig:

Elektrofahrzeugbatterien. Ohne Kapazitätsschwelle.

LV-Batterien, also Batterien für leichte Verkehrsmittel. Ohne Kapazitätsschwelle.

Industriebatterien über 2 kWh. Hier, und nur hier, gilt die Grenze.

Gerätebatterien und Starterbatterien sind nicht passpflichtig.

Die Begriffsverwirrung

Ein Teil des Missverständnisses ist hausgemacht. Die deutsche Fassung der Verordnung spricht von LV-Batterien, im englischen Sprachgebrauch heißen dieselben Batterien LMT, für light means of transport. Viele deutschsprachige Beiträge verwenden beide Begriffe nebeneinander, ohne sie aufzulösen, und einige listen LV-Batterien in Tabellen so auf, dass die 2-kWh-Angabe aus der Zeile darüber mitgelesen wird.

Gemeint sind Batterien für Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, E-Roller und vergleichbare Fahrzeuge. Ein 500-Wh-Pedelec-Akku ist damit passpflichtig, obwohl er ein Viertel der Schwelle erreicht, die für Industriebatterien gilt.

Die andere Richtung: wer sich zu klein rechnet

Der umgekehrte Fehler ist mindestens genauso verbreitet. Viele Hersteller ordnen ihr Produkt gar nicht erst als Industriebatterie ein, weil das Wort nach Fabrikhalle klingt.

Die Verordnung kennt aber keine eigene Kategorie für stationäre Speicher. Ein Heimspeicher ist eine Industriebatterie. Ein 5-kWh-Einsteigersystem liegt über der Schwelle, ein 10-kWh-System erst recht. In diesem Segment nimmt die Grenze praktisch kein am Markt befindliches Produkt aus.

Dasselbe gilt für Traktionsbatterien. Eine 48-V-Batterie mit 500 Ah liegt bei rund 24 kWh, also beim Zwölffachen der Schwelle. Auch kleine Batterien für Niederhubwagen liegen darüber. Und weil die Verordnung nach Kategorie und Kapazität unterscheidet und nicht nach Zellchemie, ist eine PzS-Blei-Säure-Batterie genauso betroffen wie ein Lithium-System.

Weitere Fälle, die unter Industriebatterien fallen und häufig übersehen werden: USV-Anlagen, Batterien in Reinigungsmaschinen und fahrerlosen Transportsystemen, Bootsantriebe, Notstromsysteme.

Warum die Einordnung jetzt zählt

Wer sich zu Unrecht für nicht betroffen hält, verliert die Vorlaufzeit, die tatsächlich knapp ist. Der aufwendige Teil einer Batteriepass-Einführung ist nicht die Software, sondern die Datenbeschaffung bei Vorlieferanten. CO₂-Fußabdruck der Zellen, Rezyklatanteile, Materialzusammensetzung: das liegt außerhalb des eigenen Hauses, oft über mehrere Stufen und häufig in Asien.

Eine Lieferantenabfrage über zwei Stufen dauert erfahrungsgemäß Monate. Wer im Januar 2027 feststellt, dass er doch betroffen ist, hält den Termin nicht mehr.

Die Prüfung selbst kostet dagegen eine halbe Stunde: Welche Kategorie, welche Kapazität, und bringen wir das fertige Produkt selbst in der EU in Verkehr?

Für Ihr Segment

Die Grundlagen zur Passpflicht, den Datenpunkten nach Anhang XIII und den drei Zugriffsebenen haben wir auf der Übersichtsseite zum Batteriepass zusammengefasst.

Stand: August 2026. Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.

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